Leistungen

Bedarfsgerecht Persoenlich Removebg Preview

Bedarfsgerecht und persönlich

Gemeinsam mit dem Klienten wird ein individueller Betreuungsplan erstellt. Durch die jährliche Evaluation wird er fortlaufend angepasst - so entsteht eine verlässliche Grundlage, die Wünsche berücksichtigt und die Qualität der Betreuung sichert.

Selbstbestimmt Vorsorgen Removebg Preview

Selbstbestimmt entscheiden

Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass persönliche Wünsche auch im Krankheits- oder Notfall verbindlich berücksichtigt werden. Meine Beratung hilft, klare Entscheidungen festzuhalten, sodass Selbstbestimmung und Kontrolle trotz Betreuung gewahrt bleiben.

Netzwerkorientierte Hilfeplanung Removebg Preview

Netzwerkorientierte Hilfeplanung

Dank meiner Erfahrung in der sozialen Arbeit kann ich in Notlagen schnell die passende Hilfe vermitteln. Durch gezielte Netzwerkplanung und Organisation unterstütze ich zuverlässig und gebe den betreuten Personen Sicherheit und Orientierung.

Verlaessliche Erreichbarkeit Removebg Preview

Verlässliche Erreichbarkeit

Erreichbarkeit ist wichtig und schafft Vertrauen. Sie können unkompliziert online Termine vereinbaren. Für alle weiteren Anfragen stehe ich Ihnen zuverlässig per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.

Qualitaetsorientierte Ablaeufe Removebg Preview

Qualitätsorientierte Abläufe

Gute Betreuung bedeutet, dass die Zeit den Klienten gehört. Hohe Standards, regelmäßige Fortbildungen und moderne Organisation mit IT-Lösungen sorgen dafür, dass Bürokratie reduziert wird und die Betreuung persönlich und individuell bleibt.

Einbeziehung Nach Wunsch Removebg Preview

Einbeziehung nach Wunsch

Wenn es der Wunsch der betreuten Person ist, werden Familie, Lebensgefährten oder vertraute Personen in die Betreuung einbezogen. Die Grundlage für Vertrauen sind Klarheit und Transparenz.

Wissenswertes auf einen Blick

Eine rechtliche Betreuung ist eine gerichtlich angeordnete Unterstützung für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können und deshalb auf professionelle Hilfe von Außen angewiesen sind.

Die Unterstützung durch einen rechtlichen Betreuer umfasst dabei die vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreise. Diese Aufgabenkreise umfassen die Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten, Behörden- und Antragsangelegenheiten und Postangelegenheiten.

Innerhalb dieser Aufgabenkreise darf der rechtliche Betreuer seinen Klienten vertreten und hat dafür Sorgen zu tragen, dass der Klient zu seinen Rechten kommt und bestmöglich versorgt ist. Der Klient behält dabei aber seine volle Geschäftsfähigkeit und kann auch autark Entscheidungen treffen – er ist somit nicht entmündigt.

Die rechtliche Betreuung hat lediglich die Aufgabe dort Hilfe und Unterstützung zu leisten, wo dies notwendig ist. Das Ziel der rechtlichen Betreuung ist immer die Selbstständigkeit des Klienten zu wahren und auszubauen, sodass perspektiv keine Betreuung mehr notwendig ist.

Der Antrag muss beim zuständigen Betreuungsgericht gestellt werden. Die Beantragung kann durch die Person selbst oder andere Personen und Institutionen gestellt werden. Das Amtsgericht prüft den Antrag und erhält von der zuständigen Betreuungsbehörde einen Vorschlag für einen rechtlichen Betreuer. In letzter Instanz entscheidet dann der Richter am Amtsgericht übe die Einsetzung des Betreuers.

Der Betreuer wird aus den Mitteln des Betreuten bezahlt, sofern dieser vermögend ist. Sollte dieser nicht über ausreichende Mittel verfügen und als mittellos gelten, kommt die Staatskasse für die Kosten der Betreuung auf. Die Kosten der rechtlichen Betreuung variieren in Abhängigkeit der Betreuungsdauer und werden über eine entsprechende Pauschale vergütet. Eine stundenweise Abrechnung erfolgt hier nicht.

Ja, ein Betreuer kann Entscheidungen treffen – allerdings immer im Einklang mit dem Willen und den Bedürfnissen der betreuten Person. Bei weitreichenden Entscheidungen, etwa medizinischen Eingriffen, ist die vorherige Zustimmung des Betreuten oder – falls erforderlich – eine gerichtliche Genehmigung einzuholen.

Grundsätzlich dient die rechtliche Betreuung der Unterstützung, nicht der Entmündigung. Die Entscheidungsfähigkeit des Klienten bleibt bestehen, solange er in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Der Betreuer darf nicht gegen den erklärten Willen der betreuten Person handeln – er hat also kein Recht, Entscheidungen über deren Kopf hinweg zu treffen.

Der Betreuer muss im besten Interesse des Betreuten handeln, ihn regelmäßig über wichtige Entscheidungen informieren und sein Wohl stets im Blick behalten.

Er ist weiterhin dem Amtsgericht gegenüber verpflichtet jährlich Nachweise über seine Tätigkeit zu erbringen und dem Amtsgericht den Stand der Betreuung mitzuteilen.

Fällt ihm auch der Aufgabenkreis der Vermögenssorge zu, so muss er über alle Einnahmen und Ausgaben eine Rechnungslegen erstellen und diese dem Amtsgericht zur Prüfung vorlegen.

Eine rechtliche Betreuung endet, wenn der Betreute wieder in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln oder das Amtsgericht auf Antrag des Betreuten darüber entscheidet, dass die Betreuung aufgehoben wird. Ebenfalls endet die Betreuung mit dem Tod des Betreuten.